Montag, 5. Dezember 2011

Buchfuehrung Steuerfachangestellte: Anzahlungen beim Umlaufvermögen

Dieses Kapitel befasst sich nur mt Anzahlungen (im Sinne von Vorauszahlung vor eigentlicher Leistungsausführung) beim Umlaufvermögen, nicht vom Anlagevermögen. Beim Anlagevermögen werden bekanntlicherweise Anzahlungen u.U. aktiviert (0700 Anlage im Bau), beim normalen Wareneinkauf und Warenverkauf bzw. bei sonstigen Umsätzen werden die Vorauszahlungen dagegen als Forderungen oder Verbindlichkeiten gesehen, bis die Leistung wirklich erfolgt ist. Erst dann haben sich die Geldempfänger die Anzahlung "verdient" und die Anzahlung wird zu einem Aufwand oder Ertrag bzw. wird normal gebucht.  Um diese Anzahlung geht es hier bei dieser Zusammenfassung:

Anzahlungen (ohne Anlagevermögen)

I. Geleistete Anzahlungen (also von uns geleistete Anzahlungen)

Der Empfänger einer Leistung erbringt vor Erhalt der Leistung eine (Teil-) Gegenleistung. Der Unternehmer, der die Anzahlung geleistet hat, erwirbt eine zu aktivierende Forderung, die nach § 266 HGB gesondert auszuweisen ist.



Voraussetzungen:



  1. Vor Ausführung der Leistung wird ein Entgelt oder Teilentgelt gezahlt.



  2. Es muss eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG erstellt werden.




Gesetzlicher Hintergrund:

Gemäß § 252 (1) Nr. 4 HGB ist ein Gewinn erst auszuweisen, wenn er realisiert worden ist. Anzahlungen sind deshalb gewinnneutral zu buchen. Vorsteuer: Die ausgewiesene Umsatzsteuer ist als Vorsteuer zu buchen, sobald die Zahlung geleistet (= bezahlt) wurde.

Konto: 1180 Geleistete Anzahlung auf Vorräte

Rechtsquellen: § 266 (2) HGB Bilanzansatz

§ 15 (1) Nr. 1 S. 3 UStG Vorsteuerabzug

1.Schritt

Buchung der Anzahlung(en):

1180 Gel. Anzahlung       an         1800/1600 Geldkonto

1400 Vorsteuer

2.Schritt

Buchung der Schlussrechnung:

5200 Wareneinkauf          an          3310 VLL

1400 Vorsteuer

Buchung jeweils mit den gesamten Beträgen lt. Schlussrechnung.

3.Schritt

Verrechnung der Anzahlung:

3310 VLL          an     1180 Gel. Anzahlungen

                                   1400 Vorsteuer

Buchung jeweils mit der Summe sämtlicher geleisteter Anzahlungen der Schlussrechnung.



II. Erhaltene Anzahlungen



Der Unternehmer, der eine Leistung zu erbringen hat, erhält vor Ausführung der Leistung ein(Teil-) Entgelt. Diese erhaltene Anzahlung stellt keinen Erlös dar und ist deshalb als Verbindlichkeit zu buchen §266 (3) HGB Bilanzansatz. Gemäß § 252 (1) Nr. 4 HGB ist ein Gewinn erst auszuweisen, wenn er realisiert worden ist.

Voraussetzungen:



  1. Vor Ausführung der Leistung wird ein Entgelt oder Teilentgelt gezahlt.



  2. Die Ausstellung einer Rechnung im Sinne des §14 UStG ist nicht zwingend notwendig (z.B. bei Privatpersonen).




Umsatzsteuer Fälligkeit: Die USt wird fällig, sobald die Anzahlung vereinnahmt wird; eine ordnungsgemäße Rechnung ist nicht notwendig, § 13 (1) Nr. 1a S. 4 UStG Entstehung der Steuer

Konto: 3250 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen



1.Schritt

Buchung Anzahlung(en):

1800/1600 Geldkonto     an        3250 Erhaltene Anzahlungen

                                                    3800 Umsatzsteuer

2.Schritt

Buchung der Schlussrechnung:

1210 Forderungen        an            4000 Umsatzerlöse

                                                               3800 Umsatzsteuer

Buchung jeweils mit den gesamten Beträgen lt. Schlussrechnung.

3.Schritt

Verrechnung der Anzahlung(en):

3250 Erh. Anzahlungen     an       1210 Forder

3800 Umsatzsteuer

Buchung jeweils mit der Summe sämtlicher geleisteter Anzahlungen der Schlussrechnung.