Vor einem Jahr noch hieß es noch in diesem Blog: dass es mit Elena weitergeht, davon geht man aus, nur verzögert sich der eigentliche Start. Jetzt ist das Thema weg vom Tisch.
Am 2.12.2011 wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Aufhebung von ELENA ist damit am 3.12.2011 in Kraft getreten.
Ab diesem Zeitpunkt ist für Arbeitgeber die Pflicht entfallen, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Gleichzeitig werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht.
Weitere Informationen zur Einstellung und Abwicklung des ELENA-Verfahrens finden Sie unter www.das-elena-verfahren.de.
Aus der ELENA-Webseite:
Mit dem ELENA-Gesetz wurde 2009 ein Verfahren beschlossen, das Anträge auf Sozialleistungen vereinfachen und beschleunigen sollte. Durch ein neues Gesetz, das am 03.12.2011 in Kraft getreten ist, werden nun das ELENA-Verfahren eingestellt und die gespeicherten Daten gelöscht.
Aus diesem Anlass haben wir die Website umgestellt:
Bisher wurde auf dieser Seite das ELENA-Verfahren beschrieben und erläutert. Diese (alten) Inhalte finden Sie nun im Archiv. Schwerpunkt der Website sind nun die Einstellung des ELENA-Verfahrens und die Löschung der Daten. Klicken Sie hierfür auf Einstellung und Löschung.
Außerdem haben wir aktuell besonders interessante Fragen der Arbeitgeber (sowie Softwareersteller) und Fragen der Teilnehmer in eigenen Übersichten zusammengestellt und beantwortet.
Links zu Unterseiten von ELENA: