Freitag, 12. August 2011

Rechtsprobleme beim Fluglotsenstreik - gleichzeitig Hinweis aufJuraexamen.info

Der Vorgang um den Fluglostenstreik ist eine wunderbare Gelegenheit für Studenten (Jura, Wirtschaftsrecht, BWL) und sonst Lernende im Bereich Arbeitsrecht die Grundsätze des Arbeitskampfrechtes zu wiederholen und anschaulich am konkreten Fall zu üben.

Das Streikrecht ist bekanntlicherweise in keinem Gesetz geregelt, sondern folgt unmittelbar aus Art. 9 Abs. 3 GG.  Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahrzehnte die Grenzen entwickelt:




  1. Führung durch tariffähige Parteien

  2. Tariflich regelbare Ziele (Streik darf nur als Verhandlungsdruck für Tarifvertragsverhandlungen benutzt werden).

  3. Keine Friedenspflicht (Hier liegt die aktuelle Problematik des Arbeitskampfes)

  4. Gebot der Kampfparität

  5. Gebot der Verhältnismäßigkeit (hier nicht unproblematisch, da es Meinungsverschiedenheiten beim Streik im Bereich der Daseinsvorsorge gibt)

  6. Gebot fairer Kampfführung

Der Fluglotsenstreik ist aber auch für mich Anlass, alle Studenten und Lernenden auf das Portal

"JURAEXAMEN.INFO"

hinzuweisen - was ich schon seit einiger Zeit vor mich her schiebe. Denn auf diesem ausgezeichneten Portal erschien kürzlich eine Erörterung der rechtlichen Seite des Fluglotsenstreiks. Die Darstellung der Rechtsproblematik erfolgte, wie bei allen anderen erschienen Artikeln,  in einer Weise, die ganz in meinem Sinne ist - nicht zu lang und nicht zu kurz. Der Autor spricht Eckpunkte und Zentralprobleme an und lässt trotzdem noch Raum zur Eigenarbeit. Ich hätte es hier nicht schöner machen können, weshalb ich kurzerhand auf diesen Beitrag verweise:


Ich selbst habe mit dem Portal nichts zu tun, es hätte aber von mir sein können, so gut gefällt mir das Konzept.


  • Hauptziel des Portals:  Vorbereitung auf das juristische Staatsexamen.

  • Methode: Suche nach aktuellen Fällen, die zum Gegenstand der nächsten Klausuren werden könnten, und Aufbereitung des Stoffes. Diese Aufbereitung ist so gut und engagiert, dass  die Artikel auch  ideales Übungsfeld für Juristen sind, die noch weit weg vom Examen sind.

  • Prüfungspool: Es hat sich eingebürgert, dass Prüflinge, die das juristische Staatsexamen hinter sich haben, Gedächtnisprotokolle der jüngsten Prüfungen einsenden. Damit erfüllt sich für viele der Wunsch nach zeitnahen Prüfungsveröffentlichungen. Die Gedächtnisprotokolle sind sehr ausführlich und für die Zwecke der Studenten vollkommen ausreichend. Es entsteht also auch

Die Macher: Assessoren, die kurz vor dem Examen standen und/oder vor kurzem selbst das Examen abgelegt haben. Diese sind äußerst engagiert und es steht keine kommerzielle Absicht dahinter.

Aufgefallen ist mir das Portal durch einen Beitrag über die beabsichtigte Schadenersatzklage der Atomindustrie gegen die AKW-Abschaltung. Die Autoren nahmen das zum Anlass, die Problematik juristisch anzureissen. Übrigens: mit einwandfreier Argumentation. Genauso sah ich es auch. Sofern die Autoren so weiter machen, hat es auch gleichzeitig einen politischen bzw. journalistischen Wert, weil es gründlicher aufklärt, als es die Autoren der Presse machen können.