Manchmal, im Unterricht, frotzeln Steuerfach-Schüler und Dozent gemeinsam darüber, welche Steuerarten sich der Staat noch einfallen lassen könnte. Luftsteuer, Erdsteuer, Wassersteuer? Zu solchen Frotzeleien würde ganz gut die "Bettensteuer" passen. Nur, dass es die wirklich gibt. Einige Gemeinden haben sie bereits eingeführt und weitere bereiten sie vor. Allerdings ist die Zulässigkeit äußerst umstritten.
Worum geht es? Um eine Abgabe, die die Hotelgäste für Hotelübernachtungen zahlen müssen, auch Kulturförderabgabe genannt.. Ähnliches kennt man bei der Kurtaxe. Der Steuerfachangestellte lernt in der Ausbildung, dass die Kurtaxe keine Steuer ist, sondern ein Beispiel für öffentliche "Beiträge". Steuer ist es keine, weil ein Beitrag Gegenleistungscharakter hat, und die Steuerdefinition solche Abgaben vom Steuerbegriff ausklammert (§ 3 Abs. 1 Abgabenordnung). Beiträge sind "Entgelte für Bereitstellung öffentlicher Einrichtungen für Sondergruppen", so wie z.B. die Kurtaxe, mit denen die Einrichtungen in Kurorten mit finanziert werden.
Das ist bei der Bettensteuer aber gar nicht das Problem. Hier geht es nicht um Kurorte, sondern um beliebige Orte, die mit dieser Steuer die Kulturförderung finanzieren wollen. Der Streit geht aber darum, ob es von der Art her eine Gemeindesteuer sein kann oder ob Bund und Länder zuständig sind. Zugegeben - für die Ausbildung nicht relevant, da zu tief gehend. Normalerweise klammere ich solche Themen aus, aber von der Existenz der Bettensteuer und von dem Streit um diese Steuer sollte man doch etwas gehört haben.
Über diese Bettensteuer gibt es einen äußerst ausführlichen Aufsatz von Cecilia Hardenberg, Diplom-Wirtschaftsjuristin, M.I.Tax und Fachjournalistin aus Ravensburg auf den ich verweise. Den Aufsatz fand ich auf den Webseiten des Haufe-Verlags.
Ist diese Bettensteuer zulässig? Dürfen Gemeinden diese Steuer einführen oder fehlt ihnen hierzu die Kompetenz? Weimar – im Jahre 1999 die Kulturhauptstadt Europas – lebte es vor, dnn es hat sie schon im Jahr 2005 eingeführt: die Kulturförderabgabe auf Übernachtungen und Eintrittskarten. So muss seit Beginn des Jahres 2005 jeder Hotelgast in Weimar je nach Größe des Hotels 1 - 2 EUR pro Übernachtung (§ 4 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe vom 18.2.2005) und 0,70 bis 0,90 EUR pro Eintrittskarte Sonderabgabe bezahlen.
Laut einer Meldung des DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Newsletter vom 21.7.2011) haben bereits 20 Kommunen die Idee von Weimar nachgeahmt: Köln, Osnabrück, Duisburg, Oberhausen, Trier, Bremen, Darmstadt, Göttingen, Saarbrücken, Jena, Erfurt und Zwickau (zuletzt Göttingen zum 1.7.2011). Darüber hinaus stünden weitere 70 Kommunen in konkreten Planungen
Die Kommune Köln gilt als Vorreiter auf dem Gebiet der Bettensteuer, denn hier entstand nicht nur die Idee, die Weimarer Steuer nachzuahmen (laut dem Kölner Stadt-Anzeiger gilt Norbert Walter-Borjans, der NRW-Finanzminister, als Bettensteuer-“Erfinder“), sondern die Großstadt Köln scheint mit ihrer Bettensteuer neben Bingen und Trier auch schon am Weitesten zu sein.
So hat das Verwaltungsgericht Köln am 20.7.2011 (Az.: 24 K 6736/10) die Kulturförderabgabe für rechtmäßig erklärt und damit den Weg für die "Bettensteuer" frei gemacht. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat bereits am 17.5.2011 (Az.: 6 C 11337/10.OVG und 6 C 11408./10.OVG) die Sonderabgabe für rechtmäßig erklärt und teilt damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln. Verwaltungsgericht München hat am 30.6.2011 das Gegenteil entschieden (Az.: M 10 K 10.5725): Es hält die von der Stadt München geplante Bettensteuer für unzulässig. Bei diesen Streitigketen geht es im Kern darum, ob die Steuer als "örtliche Aufwandsteuer" durchgeht und damit von einer Gemeinde eingeführt werden kann. Anderenfalls wäre das Land oder der Bund zuständig. Wer sich für die Einzelheiten interessiert, kann in oben genannten Aufsatz Näheres erfahren.