Dienstag, 31. Januar 2012

Ausbildung zum Steuerfachangestellten: neuer PrüfungstandardKlausurenverbund

Vor allem im Raum der Steuerberaterkammer Nürnberg warten Steuerfachdozenten und   Steuerfach-AzuBis fieberhaft auf Informationen über den neuen Prüfungsstandard bei Abschlussprüfungen. Da die Steuerberaterkammer Nürnberg einem bundesweit agierenden Klausurenverbund beigetreten ist, tauchten viele Fragen auf. Vor allem: sind in Gesetzen noch Kommentierungen notwendig? Und für die Nürnberger: was ist mit den Paragraphen-Angaben bei Buchungssätzen im Rechnungswesen?



Das war nämlich eine Besonderhet der "Nürnberger": es reichte nicht, den Buchungssatz zu wissen, man musste auch die verwendeten Paragaphen nennen können. Das liest sich dann selbst bei einem läppischen Privatentnahmefall so:

Fall: Privatentnahme von Gegenständen


































Soll


EUR





Haben


EUR


2100 Privatentnahme








4620 Entn. d. UN priv. Zwecke














3800 USt





§ 4 (1), § 6 (1) Nr. 4 EStG,  § 1 (1) Nr. 1, § 3 (1b) S 1 Nr.1, § 10 (4) Nr. 1,  § 13 (1) Nr. 1a UStG

Und selbst diese Darstellung ist verkürzt.



Aber was gilt nun künftig? Eine offizielle Information über die neuen Standards habe ich bis jetzt im Internet nicht gefunden. Aber intern wurden die Prüfer bei einem Meeting darüber informiert, was jetzt im einzelnen gilt. Und das ist sowohl für anstehenden Prüfungen als auch für die laufende Ausbildung wichtig. Gemäß meinen Informationen gilt künftig:


  • Künftig sind ALLE Gesetze, DVOs und Richtlinien zulässig (Verlage: Beck, Stollfuß, NWB)
     

  • Die Gesetze dürfen NICHT (MEHR) KOMMENTIERT werden. Also: keine Querverweise, nur Unterstreichungen, Markierungen, auch farbig, oder Reiter. Keine  Nummerierungen, Zahlen/Ziffern und wie gesagt keine Querverweise.
     

  • Bei Buchungssätzen sind KEINE PARAGRAPHEN (mehr) notwendig! Allerdings sollen  die Paragraphen im Unterricht weterhin verwendet werden (ob das nur für den im Bereich Nürnberg gilt, weiß ich nicht)
     

  • Der Schüler kann wählen zwischen SKR 03 und SKR 04. Die Kontenpläne liegen der Prüfung bei. Der Schüler legt sich zu Beginn der Prüfung fest: "Ich verwenden den Kontenrahmen SKR 04)
     

  • Künftig werden am ersten Prüfungstag die Fächer Rechnungswesen und Wiso geprüft und erst am zweiten Prüfungstag das Fach Steuerlehre.
     

  • Der Fachbrief entfällt in der Abschlussprüfung, soll aber noch im Unterricht behandelt werden.

Fragt sich jetzt nur, was wir Dozenten im Raum Nürnberg  mit unseren mühsam erarbeiten RW-Skripten machen. Denn die Angabe der Paragraphen ist eine Kunst - man muss anhand der Musterlösungen der letzten Jahre wissen, welche Paragraphen genannt werden sollen und in der Regel macht man sich eine eigene Liste von Buchungssätzen mit §§-Angaben.

Nun - umsonst ist es nicht. Man braucht sie künftig noch im Unterricht, man braucht sie aber indirekt auch bei der Prüfung. Denn bei Geschäften innerhalb der EU muss der Prüfling entscheiden, ob deutsche USt anfällt oder nicht, und dazu muss er die Fundstellen kennen.

Außerdem benötigt der Auszubildende das Wissen im Fach Umsatzsteuer.

Ich habe das Thema "Paragraphen und Buchungssätze"  mit Umschülern an der Erwachsenenbildungseinrichtung ECKERT erörtert und zu meiner Überraschung waren sich alle einig, dass sie auch in Zukunft das Arbeiten mit den Paragraphen für sinnvoll halten, und zwar aus verschiedenen Gründen.

Das Skurrile daran ist, dass auszubildende Steuerfachangestellte zu Beginn des zweiten Semesters regelmäßig darüber  jammern, dass sie künftig die Paragraphen mit dazu lernen müssen. Hier hat sich in den letzten Monaten einiges geändert.

Schlimm trifft es aber diejenigen, die demnächst in die Prüfung gehen, und die letzten Jahre mit Gesetzeskommentierungen gearbeitet haben. So waren die Querverweise  jedenfalls in unserem Raum erlaubt, und man verließ sich auch darauf. Diese Schüler müssen gewaltig nachholen. Es ist allerdings weniger schlimm, als es scheint. Abgesehen von dem Wirrwarr beim Ort derLeistung im UStG hat man im Laufe der Ausbildung die Verbindungen zwischen den Vorschriften bald "intus", und die Querverweise, die man zu Beginn noch als lebensnotwendig sah, eigentlich nicht mehr notwendig. Auch das war das Ergebnis einer Erörterung mit Schülern im zweiten und dritten Semester - wir sind dazu probeweise die Kommentierungen und den Lehrstoff durchgegangen.

Übrigens ist dies bei anderen Steuerfachausbildungen oder Studiengängen, bei denen Gesetze zu den Prüfungshilfsmittel gehören, schon lange üblich, dass diese nicht kommentiert werden dürfen. Bei Juristen allerdings war das in Bayern erlaubt, jedenfalls zu "meiner" Zeit vor 25 Jahren. Wer da in den Monaten vor der Staatsprüfung seinen über die Jahre hinweg persönlich kommentierten "Schönefelder" (Sammlung Deutscher Gesetze) oder andere Gesetzessammlungen verloren hat, weinte bitterlich. Viele hängten Zettel aus, wo sie hohen Finderlohn versprachen, selbst dann, wenn sie genau wussten, dass die Sammlung nicht "verlorengegangen" ist sondern gestohlen wurde und sie letztendlich dem Dieb die Sammlung wieder abkauften. Aber kommen wir zurück auf die Steuerfachausbildung.

Natürlich machen sich viele Auszubildende Sorgen, ob sich nicht die Schwerpunkte oder die Art der Fragestellung ändert. Schließlich orientierte man sich bisher an den Prüfungen der letzten Jahre der betreffenden Steuerkammer, um ein Gefühl dafür zu bekommen. Und jeder Dozent war stolz auf seine Sammlung herausgefilterter Prüfungsfragen zu einem Themengebiet, möglichst mit Kenntnis der misslungenen oder fehlerhaften Aufgabenformulierungen, mit denen man als Prüflilng ebenfalls klarkommen musste.

Aber viele Kammern haben die Prüfungen der letzten Jahre in das Internet gestellt und Schüler der o.g. Einrichtung haben diese in den letzten Tagen gesammelt und durchgesehen. Sie sind der Ansicht, dass die Fragen im Grunde alle ähnlich sind und keine großen Überraschungen erwartet werden. Dies entspricht auch meiner persönlichen Einschätzung, allerdings muss ich dazu sagen, dass es sich um sehr gute Schüler handelt. Vielleicht sehen das nicht alle so.

Wer nach Prüfungen sucht, findet sie im Internet jedenfalls bei folgenden Steuerberaterkammern: Westfalen, Schleswig Holstein, Sachsen-anhalt, Rheinland-Pfalz, Köln, Hessen, Düsseldorf, Berlin, Nürnberg. Ich weiß allerdings nicht, ob alle diese Kammern künftig dem bundesweiten Klausurenverbund angehören. Angeblich sollen sich einige Kammern nicht angeschlossen haben.