Freitag, 20. Januar 2012

Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgesetzbuchs

Die Bundesregierung hatte während des Jahres 2011 einen Gesetzentwurf zur Änderung diverser sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Betroffen sind neben dem SGB IV insbesondere das SGB III, das SGB VI und das Sozialgerichtsgesetz. Der Bundesrat hatte am 8.07.2011 seine Stellungnahme beschlossen,  Bundestag und Bundesrat hatten den Gesetzentwurf am 01.12.2011 bzw. am 16.11.2011 in der Beschlussfassung des Ausschusses beschlossen.

Das Gesetz wurde am 29.12.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt im Grundsatz (vgl. Art. 23) zum 01.01.2012 in Kraft.



Inhalte

Das Gesetz hat kein Generalthema, sondern ändert verschiedene Vorschriften.



  • Regelung der Versicherungspflicht für Studenten dualer Studiengänge: Gleichstellung zu Auszubildenden nach dem BBiG für die gesamte Dauer des Studiums (der Gesetzgeber reagierte damit auf die Entscheidung BSG v. 1.12.2009 - B 12 R 4/08 R)



  • Vereinfachungen im Beitrags- und Meldeverfahren zur Sozialversicherung



  • Anpassungen an die Richtlinie 2009/52/EG (Sanktionsrichtlinie): Beschäftigungsfiktion von drei Monaten (§ 7 Abs. 4 SGB IV)



  • Hinzuverdienstmöglichkeiten für Ehrenbeamte (§§ 302, 313 SGB VI)



  • Datenübermittlung zwischen Meldebehörden und der gesetzlichen Rentenversicherung: Insbesondere durch die Übermittlung von Daten über Wiederverheiratungen sollen künftig Überzahlungen von Hinterbliebenenrenten verhindert werden (§ 78a Abs. 1a SGB VI)



  • Erstattungspflicht des Bundes bei sog. Behindertenwerkstätten (§§ 176, 179 SGB VI)



  • Datenübermittlung bei der Alterssicherung für Landwirte. Diese soll künftig auch die in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen, für die Zuschussgewährung relevanten Einkünfte, erfassen.



  • Verfahrensbeschleunigung im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit, insbesondere Zuständigkeitsfragen beim "Vertragsarztrecht" (§ 10 SGG)und Rücknahme im Berufungsverfahren (§ 156 SGG)



Zum Text im Bundesgesetzblatt:


BGBl I 2011, 3057 - Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011