Die Möglichkeit der vereinfachtenVSt-Ermittlung gibt es für selbständige Handwerker, Einzelhändler, Künstler und Autoren, die bestimmte Jahresumsätze nicht überschritten (ca 65.000 Euro).
Diese Gruppen können die Vorsteuer einfach pauschal nach einem bestimmten Prozentsatz vom Umsatz berechnen, ohne sie aus den Belegen herausrechnen zu müssen.
Die ganze Umsatzsteuererklärung besteht dann nur noch aus drei Rechenschritten. Ein Künstler würde die Vorsteuer mit 5,2% ansetzen dürfen. Bei 40.000 Euro Umsatz rechnet er dann:
- Eingenommene Umsatzsteuer 7% von 40.000 = 2.800 €,
- Vorsteuer pauschal 5,2% von 40.000 = 2.080 €,
- An das Finanzamt abzuführen 2.800 – 2.080 = 720 €.
Wichtige Bedingung: Der Umsatz darf im vorangegangenen Jahr einen bestimmten Betrag nicht überschritten haben haben.
Erlaubt ist diese Methode laut Anlage zur Umsatzsteuerdurchführungs-Verordnung in zahlreichen
- Handwerks- und Handelsberufen sowie für
- Bildhauer: 7,0%,
- Kunstmalerinnen und Grafiker (künstlerische – keine Grafikdesigner): 5,2%,
- Journalistinnen (Wort und Bild): 4,8%,
- Selbstständige Mitarbeiter bei Bühne, Film, Funk, Fernsehen und Schallplattenproduzenten: 3,6%,
- Hochschullehrer (für nebenberufliche Tätigkeit neben dem wissenschaftlichen Hauptberuf): 2,9%,
- Schriftstellerinnen und Komponisten: 2,6%.
Die derzeit gültige (Juli 2012) komplette Liste (Anlage zu § 69/70 UStDV) habe ich hier nachfolgend abgedruckt.
Anlage (zu den §§ 69 und 70), derzeitiger Stand: Juli 2012
(für jeweils aktuelle Fassung: siehe gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/anlage_105.html)
Abschnitt A
Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 1)
Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 1)
- I.
- Handwerk
- 1.
- Bäckerei: 5,4 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Frischbrot, Pumpernickel, Knäckebrot, Brötchen, sonstige Frischbackwaren, Semmelbrösel, Paniermehl und Feingebäck, darunter Kuchen, Torten, Tortenböden, herstellen und die Erzeugnisse überwiegend an Endverbraucher absetzen. Die Cafeumsätze dürfen 10 Prozent des Umsatzes nicht übersteigen.
- 2.
- Bau- und Möbeltischlerei: 9,0 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Bauelemente und Bauten aus Holz, Parkett, Holzmöbel und sonstige Tischlereierzeugnisse herstellen und reparieren, ohne dass bestimmte Erzeugnisse klar überwiegen.
- 3.
- Beschlag-, Kunst- und Reparaturschmiede: 7,5 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Beschlag- und Kunstschmiedearbeiten einschließlich der Reparaturarbeiten ausführen.
- 4.
- Buchbinderei: 5,2 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Buchbindearbeiten aller Art ausführen.
- 5.
- Druckerei: 6,4 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
- 1.
- Hoch-, Flach-, Licht-, Sieb- und Tiefdruck;
- 2.
- Herstellung von Weichpackungen, Bild-, Abreiß- und Monatskalendern, Spielen und Spielkarten, nicht aber von kompletten Gesellschafts- und Unterhaltungsspielen;
- 3.
- Zeichnerische Herstellung von Landkarten, Bauskizzen, Kleidermodellen u. ä. für Druckzwecke.
- 6.
- Elektroinstallation: 9,1 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die die Installation von elektrischen Leitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.
- 7.
- Fliesen- und Plattenlegerei, sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei: 8,6 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Fliesen, Platten, Mosaik und Fußböden aus Steinholz, Kunststoffen, Terrazzo und ähnlichen Stoffen verlegen, Estricharbeiten ausführen sowie Fußböden mit Linoleum und ähnlichen Stoffen bekleben, einschließlich der Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten.
- 8.
- Friseure: 4,5 % des UmsatzesDamenfriseure, Herrenfriseure sowie Damen- und Herrenfriseure.
- 9.
- Gewerbliche Gärtnerei: 5,8 % des UmsatzesAusführung gärtnerischer Arbeiten im Auftrage anderer, wie Veredeln, Landschaftsgestaltung, Pflege von Gärten und Friedhöfen, Binden von Kränzen und Blumen, wobei diese Tätigkeiten nicht überwiegend auf der Nutzung von Bodenflächen beruhen.
- 10.
- Glasergewerbe: 9,2 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Glaserarbeiten ausführen, darunter Bau-, Auto-, Bilder- und Möbelarbeiten.
- 11.
- Hoch- und Ingenieurhochbau: 6,3 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Hoch- und Ingenieurhochbauten, aber nicht Brücken- und Spezialbauten, ausführen, einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten.
- 12.
- Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation: 8,4 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Bauklempnerarbeiten und die Installation von Gas- und Flüssigkeitsleitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.
- 13.
- Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer: 3,7 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
- 1.
- Maler- und Lackiererarbeiten, einschließlich Schiffsmalerei und Entrostungsarbeiten. Nicht dazu gehört das Lackieren von Straßenfahrzeugen;
- 2.
- Aufkleben von Tapeten, Kunststofffolien und ähnlichem.
- 14.
- Polsterei- und Dekorateurgewerbe: 9,5 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Polsterer- und Dekorateurarbeiten einschließlich Reparaturarbeiten ausführen. Darunter fallen auch die Herstellung von Möbelpolstern und Matratzen mit fremdbezogenen Vollpolstereinlagen, Federkernen oder Schaumstoff- bzw. Schaumgummikörpern, die Polsterung fremdbezogener Möbelgestelle sowie das Anbringen von Dekorationen, ohne Schaufensterdekorationen.
- 15.
- Putzmacherei: 12,2 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Hüte aus Filz, Stoff und Stroh für Damen, Mädchen und Kinder herstellen und umarbeiten. Nicht dazu gehört die Herstellung und Umarbeitung von Huthalbfabrikaten aus Filz.
- 16.
- Reparatur von Kraftfahrzeugen: 9,1 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Kraftfahrzeuge, ausgenommen Ackerschlepper, reparieren.
- 17.
- Schlosserei und Schweißerei: 7,9 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Schlosser- und Schweißarbeiten einschließlich der Reparaturarbeiten ausführen.
- 18.
- Schneiderei: 6,0 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
- 1.
- Maßfertigung von Herren- und Knabenoberbekleidung, von Uniformen und Damen-, Mädchen- und Kinderoberbekleidung, aber nicht Maßkonfektion;
- 2.
- Reparatur- und Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes.
- 19.
- Schuhmacherei: 6,5 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Maßschuhe, darunter orthopädisches Schuhwerk, herstellen und Schuhe reparieren.
- 20.
- Steinbildhauerei und Steinmetzerei: 8,4 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Steinbildhauer- und Steinmetzerzeugnisse herstellen, darunter Grabsteine, Denkmäler und Skulpturen einschließlich der Reparaturarbeiten.
- 21.
- Stukkateurgewerbe: 4,4 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Stukkateur-, Gipserei- und Putzarbeiten, darunter Herstellung von Rabitzwänden, ausführen.
- 22.
- Winder und Scherer: 2,0 % des UmsatzesIn Heimarbeit Beschäftigte, die in eigener Arbeitsstätte mit nicht mehr als zwei Hilfskräften im Auftrag von Gewerbetreibenden Garne in Lohnarbeit umspulen.
- 23.
- Zimmerei: 8,1 % des UmsatzesHandwerksbetriebe, die Bauholz zurichten, Dachstühle und Treppen aus Holz herstellen sowie Holzbauten errichten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.
- II.
- Einzelhandel
- 1.
- Blumen und Pflanzen: 5,7 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend Blumen, Pflanzen, Blattwerk, Wurzelstücke und Zweige vertreiben.
- 2.
- Brennstoffe: 12,5 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend Brennstoffe vertreiben.
- 3.
- Drogerien: 10,9 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend vertreiben:Heilkräuter, pharmazeutische Spezialitäten und Chemikalien, hygienische Artikel, Desinfektionsmittel, Körperpflegemittel, kosmetische Artikel, diätetische Nahrungsmittel, Säuglings- und Krankenpflegebedarf, Reformwaren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Fotogeräte und Fotozubehör.
- 4.
- Elektrotechnische Erzeugnisse, Leuchten, Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte: 11,7 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend vertreiben:Elektrotechnische Erzeugnisse, darunter elektrotechnisches Material, Glühbirnen und elektrische Haushalts- und Verbrauchergeräte, Leuchten, Rundfunk-, Fernseh-, Phono-, Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte, deren Teile und Zubehör, Schallplatten und Tonbänder.
- 5.
- Fahrräder und Mopeds: 12,2 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend Fahrräder, deren Teile und Zubehör, Mopeds und Fahrradanhänger vertreiben.
- 6.
- Fische und Fischerzeugnisse: 6,6 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend Fische, Fischerzeugnisse, Krebse, Muscheln und ähnliche Waren vertreiben.
- 7.
- Kartoffeln, Gemüse, Obst und Südfrüchte: 6,4 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend Speisekartoffeln, Gemüse, Obst, Früchte (auch Konserven) sowie Obst- und Gemüsesäfte vertreiben.
- 8.
- Lacke, Farben und sonstiger Anstrichbedarf: 11,2 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend Lacke, Farben, sonstigen Anstrichbedarf, darunter Malerwerkzeuge, Tapeten, Linoleum, sonstigen Fußbodenbelag, aber nicht Teppiche, vertreiben.
- 9.
- Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier: 6,4 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier vertreiben.
- 10.
- Nahrungs- und Genussmittel: 8,3 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend Nahrungs- und Genussmittel aller Art vertreiben, ohne dass bestimmte Warenarten klar überwiegen.
- 11.
- Oberbekleidung: 12,3 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend vertreiben:Oberbekleidung für Herren, Knaben, Damen, Mädchen und Kinder, auch in sportlichem Zuschnitt, darunter Berufs- und Lederbekleidung, aber nicht gewirkte und gestrickte Oberbekleidung, Sportbekleidung, Blusen, Hausjacken, Morgenröcke und Schürzen.
- 12.
- Reformwaren: 8,5 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend vertreiben:Reformwaren, darunter Reformnahrungsmittel, diätetische Lebensmittel, Kurmittel, Heilkräuter, pharmazeutische Extrakte und Spezialitäten.
- 13.
- Schuhe und Schuhwaren: 11,8 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend Schuhe aus verschiedenen Werkstoffen sowie Schuhwaren vertreiben.
- 14.
- Süßwaren: 6,6 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend Süßwaren vertreiben.
- 15.
- Textilwaren verschiedener Art: 12,3 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend Textilwaren vertreiben, ohne dass bestimmte Warenarten klar überwiegen.
- 16.
- Tiere und zoologischer Bedarf: 8,8 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend lebende Haus- und Nutztiere, zoologischen Bedarf, Bedarf für Hunde- und Katzenhaltung und dergleichen vertreiben.
- 17.
- Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen: 6,3 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend Unterhaltungszeitschriften, Zeitungen und Romanhefte vertreiben.
- 18.
- Wild und Geflügel: 6,4 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die überwiegend Wild, Geflügel und Wildgeflügel vertreiben.
- III.
- Sonstige Gewerbebetriebe
- 1.
- Eisdielen: 5,8 % des UmsatzesBetriebe, die überwiegend erworbenes oder selbsthergestelltes Speiseeis zum Verzehr auf dem Grundstück des Verkäufers abgeben.
- 2.
- Fremdenheime und Pensionen: 6,7 % des UmsatzesUnterkunftsstätten, in denen jedermann beherbergt und häufig auch verpflegt wird.
- 3.
- Gast- und Speisewirtschaften: 8,7 % des UmsatzesGast- und Speisewirtschaften mit Ausschank alkoholischer Getränke (ohne Bahnhofswirtschaften).
- 4.
- Gebäude- und Fensterreinigung: 1,6 % des UmsatzesBetriebe für die Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar, einschließlich Teppichreinigung, Fensterputzen, Schädlingsbekämpfung und Schiffsreinigung. Nicht dazu gehören die Betriebe für Hausfassadenreinigung.
- 5.
- Personenbeförderung mit Personenkraftwagen: 6,0 % des UmsatzesBetriebe zur Beförderung von Personen mit Taxis oder Mietwagen.
- 6.
- Wäschereien: 6,5 % des UmsatzesHierzu gehören auch Mietwaschküchen, Wäschedienst, aber nicht Wäscheverleih.
- IV.
- Freie Berufe
- 1.
- a)
- Bildhauer: 7,0 % des Umsatzes
- b)
- Grafiker (nicht Gebrauchsgrafiker): 5,2 % des Umsatzes
- c)
- Kunstmaler: 5,2 % des Umsatzes
- 2.
- Selbständige Mitarbeiter bei Bühne, Film, Funk, Fernsehen und Schallplattenproduzenten: 3,6 % des UmsatzesNatürliche Personen, die auf den Gebieten der Bühne, des Films, des Hörfunks, des Fernsehens, der Schallplatten-, Bild- und Tonträgerproduktion selbständig Leistungen in Form von eigenen Darbietungen oder Beiträge zu Leistungen Dritter erbringen.
- 3.
- Hochschullehrer: 2,9 % des UmsatzesUmsätze aus freiberuflicher Tätigkeit zur unselbständig ausgeübten wissenschaftlichen Tätigkeit.
- 4.
- Journalisten: 4,8 % des UmsatzesFreiberuflich tätige Unternehmer, die in Wort und Bild überwiegend aktuelle politische, kulturelle und wirtschaftliche Ereignisse darstellen.
- 5.
- Schriftsteller: 2,6 % des UmsatzesFreiberuflich tätige Unternehmer, die geschriebene Werke mit überwiegend wissenschaftlichem, unterhaltendem oder künstlerischem Inhalt schaffen.
Abschnitt B
Durchschnittssätze für die Berechnung eines Teils der Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 2)
Durchschnittssätze für die Berechnung eines Teils der Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 2)
- 1.
- Architekten: 1,9 % des UmsatzesArchitektur-, Bauingenieur- und Vermessungsbüros, darunter Baubüros, statische Büros und Bausachverständige, aber nicht Film- und Bühnenarchitekten.
- 2.
- Hausbandweber: 3,2 % des UmsatzesIn Heimarbeit Beschäftigte, die in eigener Arbeitsstätte mit nicht mehr als zwei Hilfskräften im Auftrag von Gewerbetreibenden Schmalbänder in Lohnarbeit weben oder wirken.
- 3.
- Patentanwälte: 1,7 % des UmsatzesPatentanwaltspraxis, aber nicht die Lizenz- und Patentverwertung.
- 4.
- Rechtsanwälte und Notare: 1,5 % des UmsatzesRechtsanwaltspraxis mit und ohne Notariat sowie das Notariat, nicht aber die Patentanwaltspraxis.
- 5.
- Schornsteinfeger: 1,6 % des Umsatzes
- 6.
- Wirtschaftliche Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung: 1,7 % des UmsatzesWirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte. Nicht dazu gehören Treuhandgesellschaften für Vermögensverwaltung.