Auf juraexamen.de lese ich gerade einen interessanten Hinweis von Joseph Werkmeister. Demnach stellt der Verlag De Gruyter jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA - auf Juraexamen.info zur Verfügung. Werkmeister weist auf den aktuellen Beitrag über die Verhältnismäßigkeit hin. Genauer Titel:
“Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne – das unbekannte Wesen
von Thomas Reuter
Die Verhältnismäßigkeit spielt in beinahe jeder Klausur im öffentlichen Recht eine bedeutsame Rolle. Und ich kann bestätigen: auch in der Praxis, sofern man mit Verwaltungsrecht zu tun hat. Und wenn man hier sauber arbeitet und systematisch vorgeht, kann man scheinbar gefestigte Meinungen aufbrechen.
Daher bin ich froh um einen meiner Ausbilder, der uns fanatisch darauf getrimmt hat, sich nicht an herrschende Meinungen zu orientieren, sondern selber systematisch vorzugehen. Ohne diese Einstellung hätte ich bei den Rundfunkprozessen im bayerischen Medienrecht kein Land in Sicht gesehen.
Das Klassikerschema "Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit" wird bei diesem Aufsatz übrigens noch ein weiterer Punkt vorgeschaltet, nämlich die Prüfung des "legitimen Zwecks" (verfassungsrechtlich und gesetzlich überhaupt zulässig?). Somit ergibt sich insgesamt:
- Legitimer Zweck
- Geeignetheit
- Erforderlichkeit
- Angemessenheit
Der Aufsatz geht in die Tiefe und liest sich zunächst schwer, ist aber in meinen Augen unbedingt empfehlenswert. In der zweiten Hälfte kommen konkrete Anwendungsbeispiele (Rauchverbot, Sport und Religion).
Der Artikel stammt aus einer Ausgabe aus dem Jahr 2009 und ist als PDF-Download auf den Seiten von juraexamen erhältlich: http://www.juraexamen.info/die-verhaltnismasigkeit-im-engeren-sinne-das-unbekannte-wesen/