Samstag, 25. Juni 2016

Berechnungsbeispiel IAB § 7g EStG - Buchführung Steuerfachangestellte

Ein  Beispiel zum Investitionsabzugsbetrag und zur Sonderabschreibung, das ich in einem IHK-Merkblatt fand, das ich aber leicht korrigiert und umformuliert habe.

Ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer erfüllt die Voraussetzungen nach § 7g EStG. Er hat im Jahr 2013 die Anschaffung einer Schleifmaschine zu voraussichtlichen Kosten von 5.000 Euro (netto) geplant. Die Maschine wird im drauffolgenden Jahr 2014 angeschafft,  kostet aber tatsächlich 6.000 Euro. 

Die Nutzungsdauer nach den amtlichen Abschreibungstabellen beträgt 8 Jahre.

Die Anschaffung erfolgte im Januar 2014 (so dass die zeitanteilige AfA genauso hoch ist wie die Jahres-AfA. Das IHK-Blatt hat dieses Problem übersehen)

Jahr 2013 = Jahr der Planung

Investitionsabzugsbetrag:

außerbilanzielle Gewinnminderung in Höhe von 40 % der geplanten Anschaffungskosten vom 5.000 Euro (dieser vorgezogene "Aufwand" ist der IAB) ; der IAB wirkt sich steuermindernd bei der ESt  aus, ohne dass der offizielle Unternehmensgewinn gemindert wird
  • - 2.000 Euro (außerbilanziell, keine Aufwandsbuchung)
1. Jahr: Jahr 2014 = Jahr der Anschaffung

1) Investitionsabzugsbetrag, außerbilanzielle Gewinnerhöhung in Höhe des Investitionsabzugsbetrages
  • +2.000 Euro (außerbilanziell, keine Aufwandsbuchung)
2) Herabsetzungsbetrag im Jahr der Anschaffung (als echter Aufwand)

bis 40 % der Anschaffungskosten, aber maximal in Höhe des (im Vorjahr tatsächlich gebildeten)  Investitionsab-zugsbetrages. Hier wegen der zu geringen Einschätzung im Vorjahr etwas gekappt. In einer Prüfungsaufgabe müssen Sie aber wie im Gesetzeswortlaut mit den 40% beginnen:

40 % von 6.000 Euro = 2.400 Euro, aber max. IAB Vorjahr = 2000:
  • - 2.000 Euro (echter Aufwand, Konto 6240 oder 6243)
Zwischenschritt

Neuberechnung der  "Anschaffungskosten" und somit der BMG für die Sonder-AfA und laufende AfA:  Die eigentlich schon gebuchten 6.000 Euro Anschaffungskosten sind zu mindern um den  Herabsetzungsbetrag (also die  IAB) von 2.000 Euro; das ergibt  reduzierte Anschaffungskosten von 4.000 Euro. Das ist die BMG für Sonder-AfA und reguläre AfA der nächsten Jahre. Bei den nächsten beiden Schritten (Sonder-AfA und reguläre AfA) ist die Reihenfolge eigentlich unwichtig, viele pflegen die Sonder-AfA zuerst zu nennen.

3) Sonderabschreibung, in max. möglicher Höhe im Erstjahr: 20 % v. 4.000 Euro (von den geminderten AK also)
  • - 800 Euro (Aufwand, Konto 6240 oder 6241)

4) laufende lineare Abschreibung,

12,5 % v. 4.000 Euro x 12/12 (da im Januar gekauft)

  • - 500 Euro (Aufwand, Konto 6220)

In den folgenden 4 Jahren

In den folgenden 4 Jahren fällt die reguläre AfA (12,5 % aus den verminderten AK von 4000,-) an.
Ferner könnte man die 20% Sonder-AfA aus 2014 auch auf die ersten fünf Jahre verteilen. Hätte man also 2014 nicht 800 Euro gebucht, sondern einen geringeren Betrag, so würden hier noch Aufwandsbuchungen anfallen. Die Verteilung ist beliebig.

Achtung! Neuberechnung der BMG nach 5 Jahren


Nach Ende des Begünstigungszeitraums muss die lineare AfA neu berechnet werden. Das steht nicht in § 7g, sondern in § 7a Abs. 9, der allgemeine Regeln für Sonder-Abschreibungen vorgibt.

Es gilt die Formel: Restbuchwert durch Restnutzungsdauer 

Der Restbuchwert bildet die neue BMG für die restliche AfA. Sie müssen also die AfA-BMG neu berechnen.


 6.000,00   ursprüngliche AK 
-2.000,00  Herabsetzungsbetrag (IAB)
-   800,00  Sonder-AfA (alles addieren, was in den 5 Jahren als Sonder-AfA angesetzt wurde)
-2.500,00  reguläre AfA der letzten Jahre, zusammengezählt (5 x 500 Euro)
________
    700,00  Restwert

700 Euro : 3 Jahre Restnutzungsdauer = 234 Euro jährliche AfA (im letzten Jahr natürlich auf 232,- Euro zu kappen, damit Null erreicht wird)



Das Bundesfinanzministerium hat am 20. November 2013 ein Schreiben zu § 7g EStG veröffentlicht, in dem weitere Details zur Anwendung von § 7g EStG beschrieben werden.

Rechnungswesen, Buchführung, Investitionsabzugsbetrag