Freitag, 17. Juni 2016

Schema horizontaler und vertikaler Verlustausgleich

Beiliegendes Schema habe ich soeben für den Steuerfachangestellten-Unterricht erstellt und ist auch für Wirtschaftsfachwirte interessant.

Es soll die Bedeutung von "horizontalem" und "vertikalem" Verlustausgleich verdeutlichen.



Der Verlustausgleich innerhalb eines Jahres erfolgt ganz automatisch, wenn man bei jeder Einkunftsart die einzelnen Einkunftsquellen addiert und man dann schließlich die Summe der Einkünfte ermittelt. Eventuelle Negativposten werden damit verrechnet. Somit ergibt sich DIESER Verlustausgleich (es gibt noch den Verlustvortrag und -rücktrag) einfach aus § 2 EStG, ohne dass dort der "Verlustausgleich" explizit angesprochen wird.

Beschränkung des vertikalenVerlustausgleichs

Eine überschießend negative Summe der Einkünfte gibt es allerdings nicht, sondern minimal Null als Summe. Somit ist der Vertikale Verlustausgleich beschränkt.

Meist spricht man schlampigerweise dann doch von "negativer Summe der Einkünfte", der dann über § 10d EStG in ein anderes Jahr übertragen werden könne. Richtigerweise muss man aber formulieren: der (wegen der Beschränkung) nicht verrechenbare Verlust wird über § 10d EStG in eine anderes Jahr übertragen. (Wortlaut § 10d EStG: "Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden ...")