Freitag, 19. Oktober 2018

Gewerbesteuerberechnung für Steuerfachangestellte: Rundung auf ganze Euro?


In den Musterlösungen der Steuerfachangestelltenprüfungen der letzten Jahre werden alle Beträge (Messbetrag, endgültige Gewerbesteuer, Zerlegungsanteil) mal gerundet, mal nicht gerundet. Eine Systematik ist nicht erkennbar.

Von den Regelungen her ist es so:

  • Der Messbetrag wird auf ganze Euro abgerundet, denn R 14.1 Satz 3 der GewSt-Richtlinien sagt: "Der Steuermessbetrag ist erforderlichenfalls auf volle Euro nach unten abzurunden."
  • Der Zerlegungsanteil wird nicht gerundet. Eine Regelung fehlt.
  • Für die endgültige GewSt fehlt auch eine Regelung.