Mittwoch, 10. April 2013

Ab 1.7.2013 neue Pfändungsfreigrenzen

Zum 1.7.2013 werden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen um 1,57 Prozent erhöht. Das ergibt sich aus der Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung, die am 8.4.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist.

Demnach gelten ab dem 1.7.2013 folgende Freigrenzen:

  • Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt 1.045,04 Euro (bisher: 1.028,89 Euro).
  • Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 393,30 Euro (bisher: 387,22 Euro) für die erste Person.
  • Eine weitere Erhöhung um jeweils 219,12 EUR (bisher 215,73 Euro) erfolgt für die zweite bis fünfte gegenüber dem Schuldner unterhaltsberechtigte Person.