Zur Entlastung der Justiz übernehmen Notare künftig einige Aufgaben von den Gerichten.
Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am 18. April 2013.
So erhält man einen einfachen Grundbuch-Auszug in Zukunft vom Notar und muss dafür nicht mehr zum Amtsgericht, wo die Grundbücher geführt werden.
Darüber hinaus wird den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, Notaren die alleinige Zuständigkeit für Erbschein-Anträge zu übertragen. Das müssen die Länder aber einzeln umsetzen.